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Geschrieben von: PNP Passau
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Donnerstag, den 03. Dezember 2009 um 19:38 Uhr |
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Voraussichtlich am Montag, 21. Dezember, wird der Landeswahlausschuss das endgültige Ergebnis feststellen. Die Zahl der gültigen Eintragungen kann sich dabei nach Überprüfung durch die Gemeinden und Landratsämter noch verändern. Bleibt es nach dem Überprüfen bei über zehn Prozent der Wählerstimmen, muss der Ministerpräsident innerhalb von vier Wochen - bis zum 18. Januar 2010 - das Volksbegehren mit einer Stellungnahme der Staatsregierung dem Landtag zuleiten. Die Abgeordneten müssen dann innerhalb von drei Monaten - also bis Mitte April - das Thema behandeln.
Stimmt der Landtag dem Gesetzentwurf unverändert zu, entfällt der Volksentscheid, das Gesetz tritt unverzüglich in Kraft. Lehnt der Landtag das Volksbegehren ab, muss es innerhalb von weiteren drei Monaten dem Volk zur Entscheidung vorgelegt werden. Dazu kann der Landtag einen eigenen Gesetzentwurf als Alternative mit vorlegen. Der Volksentscheid findet an einem Sonntag spätestens Mitte Juli 2010 statt. Ein Volksentscheid ist vom Ablauf her vergleichbar mit einer Landtagswahl, die Abstimmung erfolgt in speziellen Wahllokalen von 8 bis 18 Uhr. Auch Briefwahl ist möglich. Stimmberechtigt sind wie bei der Landtagswahl nur deutsche Staatsangehörige. Es entscheidet die einfache Mehrheit der Stimmen. Für die Zustimmung bedarf es also nur mehr gültige Ja- als Nein-Stimmen. Eine Mindestzahl an Stimmberechtigten, die sich beteiligen, gibt es nicht, da das Volksbegehren nicht auf eine Verfassungsänderung gerichtet ist. Erhält der Gesetzentwurf des Volksbegehrens nicht mehr gültige Ja- als Nein-Stimmen, bleibt es bei der bisherigen Rechtslage. |
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Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 03. Dezember 2009 um 19:42 Uhr |